Insolvenzrecht
Insolvenzanwalt in München

Bei einer Unternehmenssanierung kommen unterschiedliche Wege in Betracht: Gespräche mit Finanzierern und Lieferanten, außergerichtliche Vereinbarungen oder ein Restrukturierungsverfahren. Welcher Ansatz geprüft werden kann, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den betroffenen Beteiligten ab.
Sanierungsziel und Beteiligte erfassen
Die Ursachen der Krise, die Finanzierungsstruktur und die Interessen der Gläubiger gehören zur Bestandsaufnahme. Ein Konzept sollte erklären, wie der Betrieb wirtschaftlich fortgeführt werden kann und welche Beteiligten dabei einbezogen werden müssen.
Für Ihre Anfrage bereithalten
- Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Kredit- und Sicherheitenverträge
- Gläubigerübersicht und bisherige Verhandlungen
Weitere Aspekte dieses Themas
- 01Prüfung der Insolvenzantragspflicht im Einzelfall
- 02Sanierung mit und ohne Insolvenzverfahren
- 03Abwehr von Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
- 04Vertretung von Gläubigern und Abwehr von Insolvenzanfechtungen
- 05Privat- und Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung
FAQ
Häufige Fragen
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