Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Sanierung unter Insolvenzschutz – mit Kontrolle über das Unternehmen.

Eigenverwaltung und Schutzschirm können eine Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen. Voraussetzungen, gerichtliche Kontrolle und Aufgabenverteilung unterscheiden sich; ihre Eignung lässt sich deshalb nur anhand der konkreten Unternehmenssituation beurteilen.

Verfahren und Fortführung zusammen betrachten

Eine nachvollziehbare Bestandsaufnahme und ein realistisches Sanierungsziel sind wesentliche Ausgangspunkte. Zu klären ist auch, wie der laufende Betrieb organisiert werden kann und welche Aufgaben Geschäftsleitung, Sachwalter und Gläubiger übernehmen.

Für Ihre Anfrage bereithalten

  • Finanzübersichten und Liquiditätsplanung
  • Eckpunkte eines Sanierungskonzepts
  • Wesentliche Verträge und Gläubigerübersicht
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Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
  • 02Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
  • 03Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen
  • 04Kommunikation mit Sachwalter und Gläubigerausschuss

FAQ

Häufige Fragen

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