Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Privatinsolvenz

Schuldenbereinigung und Restschuldbefreiung.

Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr überschaubar sind, können außergerichtliche und gerichtliche Wege geprüft werden. Persönliche und berufliche Situation, Gläubiger und Art der Verbindlichkeiten bestimmen die Ausgangslage.

Die finanzielle Situation vollständig erfassen

Neben offenen Beträgen gehören laufende Einnahmen, notwendige Ausgaben, Vermögenswerte und bestehende Vollstreckungsmaßnahmen in die Übersicht. Auch bisherige Einigungsversuche sind wichtig, um den aktuellen Stand zu verstehen.

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  • Gläubigerliste und Forderungshöhen
  • Einkommens-, Ausgaben- und Vermögensnachweise
  • Mahnungen und Vollstreckungsschreiben
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Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  • 02Verbraucher- und Regelinsolvenz
  • 03Restschuldbefreiung nach drei Jahren
  • 04Schutz vor Vollstreckung

FAQ

Häufige Fragen

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