Service
Mandat anfragen

Eine Anfrage ist noch keine Mandatsannahme. Nennen Sie den Sachverhalt, beteiligte Personen und bekannte Fristen. Die Übernahme, der Umfang der Beratung und die Vergütung müssen individuell geklärt werden.
Der erste Kontakt
Eine kurze, geordnete Nachricht erleichtert die Einordnung. Beschreiben Sie, was geschehen ist, welche Personen oder Unternehmen beteiligt sind und welches Ergebnis Sie anstreben. Falls bereits ein Schreiben einer Behörde, eines Gerichts oder eines Vertragspartners vorliegt, nennen Sie dessen Datum und eine erkennbare Frist.
Bei einem dringenden rechtlichen Problem sollten Sie unmittelbar anrufen. Die grundsätzlich dreistündige E-Mail-Antwort ersetzt weder eine Fristenprüfung noch die ausdrückliche Übernahme eines Mandats.
Was vor der Beauftragung zu klären ist
Besprechen Sie, ob es zunächst um eine rechtliche Einschätzung, die Prüfung bestimmter Unterlagen oder eine Vertretung geht. Ebenso wichtig sind die Beteiligten, das gewünschte Ziel und die Vergütung. Erst eine ausdrückliche Vereinbarung schafft Klarheit darüber, welche Tätigkeit übernommen wird.
Von der Anfrage zur Beauftragung
- 01Anliegen und Fristen beschreiben
- 02Erreichbarkeit angeben
- 03Mandatsübernahme ausdrücklich klären
- 04Umfang und Vergütung vor Beauftragung besprechen
Anfrage
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Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
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