Kanzlei
Anwaltliche Verschwiegenheit

Die anwaltliche Verschwiegenheit gehört zu den Berufspflichten. Beschreiben Sie für den Erstkontakt zunächst nur die notwendigen Informationen. Eine Anfrage begründet noch kein Mandat; Umfang und Übernahme der Tätigkeit bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Informationen bewusst weitergeben
Für die erste Einordnung ist eine übersichtliche Beschreibung häufig hilfreicher als eine große Menge ungeordneter Unterlagen. Beschränken Sie sich zunächst auf die notwendigen Angaben und nennen Sie die Beteiligten, damit mögliche Interessenkonflikte angesprochen werden können.
Besonders sensible oder umfangreiche Unterlagen sollten über einen individuell abgestimmten Weg ausgetauscht werden. Die Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Vertraulicher Erstkontakt
- 01Nur erforderliche Angaben im Erstkontakt
- 02Beteiligte Personen zur Prüfung möglicher Interessenkonflikte nennen
- 03Keine Mandatsannahme durch eine Anfrage
- 04Art des Austauschs sensibler Unterlagen individuell klären
Anfrage
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Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
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