Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Steuerrecht

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Diskrete Verteidigung und strafbefreiende Selbstanzeige.

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf oder die Überlegung zu einer Selbstanzeige erfordert eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Ausgangslage. Allgemeine Informationen ersetzen dabei keine individuelle Bewertung der Voraussetzungen und Risiken.

Sachverhalt und Verfahrensstand erfassen

Erstellen Sie eine sachliche Übersicht der betroffenen Vorgänge und Zeiträume. Dokumentieren Sie amtliche Schreiben und bisherige Kontakte. Eine Selbstanzeige ist keine pauschale Garantie für Straffreiheit; ihre Voraussetzungen müssen vor einer Abgabe individuell geprüft werden.

Für Ihre Anfrage bereithalten

  • Behördenschreiben und Verfahrensunterlagen
  • Steuererklärungen, Bescheide und Belege
  • Chronologie der Vorgänge und Behördenkontakte
Anfrage zu diesem Thema vorbereiten

Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
  • 02Verteidigung bei Durchsuchungen
  • 03Tax-Compliance-Systeme (§ 153 AO)
  • 04Haftung von Geschäftsführern für Steuern

FAQ

Häufige Fragen

Anfrage

Ihre Anfrage vorbereiten

Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.

Bereiten Sie Ihre E-Mail an die Kanzlei vor. Per E-Mail antworten wir grundsätzlich innerhalb von 3 Stunden.

Eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Bei Notfällen oder laufenden Fristen: 0800 999 8 555 – 24/7, europaweit kostenlos.

Kontakt

Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.

24/7: 0800 999 8 555 · europaweit kostenlos