Wissen
Glossar
Fachbegriffe verständlich erklärt.
- Absonderungsrecht
- Recht eines gesicherten Gläubigers auf bevorzugte Befriedigung aus einem Gegenstand der Insolvenzmasse.
- Betriebsprüfung
- Außenprüfung der Finanzverwaltung zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens.
- Due Diligence
- Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor einer Transaktion in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
- Eigenverwaltung
- Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters handlungsbefugt bleibt.
- Insolvenzanfechtung
- Rückforderung von Leistungen, die vor Verfahrenseröffnung an Gläubiger erbracht wurden (§§ 129 ff. InsO).
- Insolvenzplan
- Vom Gesetz vorgesehene Vereinbarung zur Sanierung oder Abwicklung, über die die Gläubiger abstimmen.
- Restschuldbefreiung
- Befreiung natürlicher Personen von verbleibenden Schulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.
- Selbstanzeige
- Berichtigung steuerlicher Angaben, die unter strengen Voraussetzungen zur Straffreiheit führt (§ 371 AO).
- StaRUG
- Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – Sanierung ohne Insolvenzverfahren.
- Überschuldung
- Insolvenzgrund, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.
- Verrechnungspreise
- Preise für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen, die einem Fremdvergleich standhalten müssen.
- Zahlungsunfähigkeit
- Unfähigkeit, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen – Hauptgrund für eine Insolvenzantragspflicht.
Kontakt
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