Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Sanierung & StaRUG

Außergerichtliche und präventive Restrukturierung.

Bei einer Unternehmenssanierung kommen unterschiedliche Wege in Betracht: Gespräche mit Finanzierern und Lieferanten, außergerichtliche Vereinbarungen oder ein Restrukturierungsverfahren. Welcher Ansatz geprüft werden kann, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den betroffenen Beteiligten ab.

Sanierungsziel und Beteiligte erfassen

Die Ursachen der Krise, die Finanzierungsstruktur und die Interessen der Gläubiger gehören zur Bestandsaufnahme. Ein Konzept sollte erklären, wie der Betrieb wirtschaftlich fortgeführt werden kann und welche Beteiligten dabei einbezogen werden müssen.

Für Ihre Anfrage bereithalten

  • Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kredit- und Sicherheitenverträge
  • Gläubigerübersicht und bisherige Verhandlungen
Anfrage zu diesem Thema vorbereiten

Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Restrukturierungsplan nach §§ 5 ff. StaRUG
  • 02Stabilisierungsanordnungen und Vollstreckungssperren
  • 03Verhandlungen mit Banken und Lieferanten
  • 04Sanierungsgutachten nach IDW S6 in Zusammenarbeit

FAQ

Häufige Fragen

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