Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Gläubigervertretung

Ihre Interessen als Gläubiger konsequent durchsetzen.

Eine offene Forderung muss im Insolvenzverfahren nachvollziehbar begründet werden. Art der Forderung, vorhandene Sicherheiten und der Verfahrensstand bestimmen, welche rechtlichen Fragen zu prüfen sind.

Forderung und Sicherheiten belegen

Eine vollständige Aufstellung sollte ausstehende Beträge und ihre Grundlage erkennen lassen. Bei Sicherungsrechten sind die Vereinbarungen und Informationen zum betroffenen Vermögenswert wichtig. Auch bisherige Zahlungen und Korrespondenz gehören in die Übersicht.

Für Ihre Anfrage bereithalten

  • Verträge, Rechnungen und Lieferscheine
  • Zahlungsnachweise und Forderungsaufstellung
  • Sicherheitenvereinbarungen und Verfahrensschreiben
Anfrage zu diesem Thema vorbereiten

Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Forderungsanmeldung und -prüfung
  • 02Aus- und Absonderungsrechte
  • 03Mitwirkung im Gläubigerausschuss
  • 04Prüfung und Abstimmung über Insolvenzpläne

FAQ

Häufige Fragen

Anfrage

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