Steuerrecht
Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf oder die Überlegung zu einer Selbstanzeige erfordert eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Ausgangslage. Allgemeine Informationen ersetzen dabei keine individuelle Bewertung der Voraussetzungen und Risiken.
Sachverhalt und Verfahrensstand erfassen
Erstellen Sie eine sachliche Übersicht der betroffenen Vorgänge und Zeiträume. Dokumentieren Sie amtliche Schreiben und bisherige Kontakte. Eine Selbstanzeige ist keine pauschale Garantie für Straffreiheit; ihre Voraussetzungen müssen vor einer Abgabe individuell geprüft werden.
Für Ihre Anfrage bereithalten
- Behördenschreiben und Verfahrensunterlagen
- Steuererklärungen, Bescheide und Belege
- Chronologie der Vorgänge und Behördenkontakte
Weitere Aspekte dieses Themas
- 01Prüfung der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO
- 02Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- 03Erstellung der vollständigen Selbstanzeige
- 04Kommunikation mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle
- 05Verteidigung bei bereits eingeleitetem Verfahren
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihre Anfrage vorbereiten
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
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