Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Steuerrecht

Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige

Diskret, vollständig und rechtzeitig – Voraussetzungen im Einzelfall prüfen.

Ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf oder die Überlegung zu einer Selbstanzeige erfordert eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Ausgangslage. Allgemeine Informationen ersetzen dabei keine individuelle Bewertung der Voraussetzungen und Risiken.

Sachverhalt und Verfahrensstand erfassen

Erstellen Sie eine sachliche Übersicht der betroffenen Vorgänge und Zeiträume. Dokumentieren Sie amtliche Schreiben und bisherige Kontakte. Eine Selbstanzeige ist keine pauschale Garantie für Straffreiheit; ihre Voraussetzungen müssen vor einer Abgabe individuell geprüft werden.

Für Ihre Anfrage bereithalten

  • Behördenschreiben und Verfahrensunterlagen
  • Steuererklärungen, Bescheide und Belege
  • Chronologie der Vorgänge und Behördenkontakte
Anfrage zu diesem Thema vorbereiten

Weitere Aspekte dieses Themas

  • 01Prüfung der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO
  • 02Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • 03Erstellung der vollständigen Selbstanzeige
  • 04Kommunikation mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • 05Verteidigung bei bereits eingeleitetem Verfahren

FAQ

Häufige Fragen

Anfrage

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